(230311) • Kommunale wirtschaftliche Betätigung • Seminar am Montag, 11. März 2024, 18.00- 21.00 Uhr, über die Zulässigkeit und Grenzen der wirtschaftlichen Betätigung



Foto: © Union Stiftung •
Die Verwaltung Ihrer Stadt und Gemeinde gibt Geld aus • Für’s Schwimmbad, die Schulen oder um Schlaglöcher in der Straße zu stopfen. Aber Kommunen können auch wie ein Unternehmen wirtschaftlich tätig werden und Geld verdienen für das, was sie tun. Beispiele hierfür sind oft Stadtwerke. 

Wann genau darf eine Kommune das? Und welche Grenzen sind der wirtschaftlichen Betätigung gesetzt? Antworten auf diese Fragen erhalten die Seminar-Teilnehmer von Prof. Dr. Jörg Henkes von der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl am Montag, den 11. März 2024, von 18.00 Uhr und 21.00 Uhr.  In dem Seminar erhalten Sie einen guten Überblick über die Zulässigkeit von kommunaler wirtschaftlicher Betätigung. 

In diesem Kurs lernen die Teilnehmer die Unterschiede zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Betätigungen kennen. Sie erfahren, wo die Zulässigkeitsgrenzen wirtschaftlicher Betätigungen für Kommunen liegen und nehmen mit Prof. Dr. Jörg Henkes zahlreiche Fallbeispiele aus der Praxis durch, um ein Gefühl für die Thematik zu erhalten.

Hier jetzt anmelden und noch einen Platz sichern: Union Stiftung, Steinstraße 10, 66115 Saarbrücken, Telefon: +49 0 681 709 45 0, E-Mail: info@unionstiftung.de

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